Was ist eine Apostille?
Die Haager Apostille ist eine Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Siegel und Amtseigenschaft der ausstellenden Stelle echt sind – nicht den inhaltlichen Wahrheitsgehalt. Sie gilt in allen Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind; für alle übrigen Staaten ist eine Legalisation durch die Auslandsvertretung nötig.
Ablauf in fünf Schritten
- Urkunde prüfen: Es muss das Original oder eine amtlich beglaubigte Ausfertigung vorliegen. Kopien und Scans werden nicht apostilliert.
- Zuständige Behörde ermitteln: Sie richtet sich nach Urkundenart und Bundesland – die Übersicht dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
- Antrag einreichen: Urkunde im Original, Antragsformular, Angaben zum Zielland und Verwendungszweck.
- Überbeglaubigung: Bei manchen Urkunden ist vor der Apostille eine Vorbeglaubigung erforderlich, etwa durch den Landgerichtspräsidenten.
- Übersetzung: Häufig verlangt das Zielland zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille.
Wer ist zuständig?
- Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall): Innenministerium, Bezirksregierung oder Landratsamt des jeweiligen Bundeslands.
- Gerichtliche und notarielle Urkunden (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, notarielle Vollmacht): Präsident des Land- oder Amtsgerichts.
- Bundesbehördliche Urkunden (z. B. Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz): Bundesverwaltungsamt bzw. Bundesamt für Justiz.
- Schul- und Hochschulzeugnisse: zunächst Vorbeglaubigung durch die Schulbehörde, danach Apostille durch die Landesbehörde.
Dauer und Kosten
Die Behörden benötigen je nach Bundesland und Auslastung meist 5 bis 20 Werktage; bei Postversand kommen Laufzeiten hinzu. Die amtlichen Gebühren liegen üblicherweise zwischen 15 € und 30 € pro Apostille, eine vorgelagerte Vorbeglaubigung kostet extra.
Unser Apostillen-Service kostet 139,00 € pro Dokument inklusive Behördengang, Terminorganisation und Statusverfolgung. Amtliche Gebühren weisen wir separat und transparent aus. Mit Express-Bearbeitung (45,00 €) priorisieren wir Vorbereitung und Einreichung.
Apostille oder Legalisation?
Ist das Zielland Mitglied des Haager Übereinkommens (z. B. USA, Spanien, Türkei, Brasilien, Indien), genügt die Apostille. Bei Nicht-Mitgliedstaaten (z. B. Kanada in Teilen historisch, VAE bis 2023, viele Staaten des Nahen Ostens) ist eine Legalisation durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat erforderlich – oft mit vorgeschalteter Beglaubigung durch das Auswärtige Amt. Prüfen Sie den Status des Ziellands immer aktuell, da Beitritte laufend erfolgen.
Typische Fehler vermeiden
- Kopie statt Original eingereicht – der Antrag wird zurückgewiesen.
- Urkunde zu alt: Manche Länder akzeptieren Auszüge nur binnen sechs Monaten.
- Falsche Behörde gewählt – kostet mehrere Wochen.
- Übersetzung vergessen: Häufig muss auch die Apostille selbst mitübersetzt werden. Die Kosten der beglaubigten Übersetzung sollten Sie von Anfang an einplanen.
- Übersetzung von einer nicht ermächtigten Person – akzeptiert wird nur ein vereidigter Übersetzer.