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Apostille beantragen: Ablauf Schritt für Schritt

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für das Ausland. Wie der Ablauf konkret aussieht, welche Stelle zuständig ist und wie lange es dauert, lesen Sie hier.

Aktualisiert: 25. August 2026 7 Min. Lesezeit

Was ist eine Apostille?

Die Haager Apostille ist eine Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Siegel und Amtseigenschaft der ausstellenden Stelle echt sind – nicht den inhaltlichen Wahrheitsgehalt. Sie gilt in allen Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind; für alle übrigen Staaten ist eine Legalisation durch die Auslandsvertretung nötig.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Urkunde prüfen: Es muss das Original oder eine amtlich beglaubigte Ausfertigung vorliegen. Kopien und Scans werden nicht apostilliert.
  2. Zuständige Behörde ermitteln: Sie richtet sich nach Urkundenart und Bundesland – die Übersicht dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
  3. Antrag einreichen: Urkunde im Original, Antragsformular, Angaben zum Zielland und Verwendungszweck.
  4. Überbeglaubigung: Bei manchen Urkunden ist vor der Apostille eine Vorbeglaubigung erforderlich, etwa durch den Landgerichtspräsidenten.
  5. Übersetzung: Häufig verlangt das Zielland zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille.

Wer ist zuständig?

  • Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall): Innenministerium, Bezirksregierung oder Landratsamt des jeweiligen Bundeslands.
  • Gerichtliche und notarielle Urkunden (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, notarielle Vollmacht): Präsident des Land- oder Amtsgerichts.
  • Bundesbehördliche Urkunden (z. B. Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz): Bundesverwaltungsamt bzw. Bundesamt für Justiz.
  • Schul- und Hochschulzeugnisse: zunächst Vorbeglaubigung durch die Schulbehörde, danach Apostille durch die Landesbehörde.

Dauer und Kosten

Die Behörden benötigen je nach Bundesland und Auslastung meist 5 bis 20 Werktage; bei Postversand kommen Laufzeiten hinzu. Die amtlichen Gebühren liegen üblicherweise zwischen 15 € und 30 € pro Apostille, eine vorgelagerte Vorbeglaubigung kostet extra.

Unser Apostillen-Service kostet 139,00 € pro Dokument inklusive Behördengang, Terminorganisation und Statusverfolgung. Amtliche Gebühren weisen wir separat und transparent aus. Mit Express-Bearbeitung (45,00 €) priorisieren wir Vorbereitung und Einreichung.

Apostille oder Legalisation?

Ist das Zielland Mitglied des Haager Übereinkommens (z. B. USA, Spanien, Türkei, Brasilien, Indien), genügt die Apostille. Bei Nicht-Mitgliedstaaten (z. B. Kanada in Teilen historisch, VAE bis 2023, viele Staaten des Nahen Ostens) ist eine Legalisation durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat erforderlich – oft mit vorgeschalteter Beglaubigung durch das Auswärtige Amt. Prüfen Sie den Status des Ziellands immer aktuell, da Beitritte laufend erfolgen.

Typische Fehler vermeiden

  • Kopie statt Original eingereicht – der Antrag wird zurückgewiesen.
  • Urkunde zu alt: Manche Länder akzeptieren Auszüge nur binnen sechs Monaten.
  • Falsche Behörde gewählt – kostet mehrere Wochen.
  • Übersetzung vergessen: Häufig muss auch die Apostille selbst mitübersetzt werden. Die Kosten der beglaubigten Übersetzung sollten Sie von Anfang an einplanen.
  • Übersetzung von einer nicht ermächtigten Person – akzeptiert wird nur ein vereidigter Übersetzer.

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