Was ist eine Generalvollmacht?
Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie umfassend in rechtlichen, finanziellen und – bei ausdrücklicher Regelung – auch gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. Häufig wird sie mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombiniert, damit im Ernstfall keine gerichtliche Betreuung nötig wird.
Generalvollmacht ohne Notar – geht das?
Grundsätzlich ja: Eine Generalvollmacht ist auch privatschriftlich wirksam. In der Praxis akzeptieren Banken, Grundbuchämter und Behörden eine reine Privaturkunde aber oft nicht. Deshalb empfiehlt sich mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift.
- Privatschriftlich: kostenlos, aber häufig nicht akzeptiert.
- Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde: gesetzlich 10 € Gebühr, bestätigt die Echtheit der Unterschrift.
- Unterschriftsbeglaubigung beim Notar: nach GNotKG 20 bis 70 € zzgl. Auslagen und USt.
- Notarielle Beurkundung: nötig bzw. dringend ratsam bei Immobilien, Handelsregister-Vorgängen oder Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit.
Generalvollmacht Kosten beim Notar
Bei der Beurkundung richten sich die Notarkosten nach dem Geschäftswert – in der Regel die Hälfte des Vermögens, höchstens 1 Mio. €. Bei einem Vermögen von 100.000 € liegt der Geschäftswert also bei 50.000 €, die Gebühr zzgl. Auslagen und USt. meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet zusätzlich eine geringe Gebühr.
Generalvollmacht über den Tod hinaus
Mit der Formulierung „über den Tod hinaus" (transmortal) bleibt die Vollmacht auch nach dem Tod wirksam, bis die Erben sie widerrufen. Sie ersetzt aber kein Testament: Die Erbfolge regelt sie nicht, sie überbrückt nur die Zeit bis zum Erbschein.
Generalvollmacht für das Ausland
Soll die Vollmacht im Ausland genutzt werden, braucht sie meist eine beglaubigte Unterschrift, eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Genau das übernehmen wir für Sie – zum Festpreis und komplett online.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die inhaltliche Gestaltung Ihrer Vollmacht wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt.