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Geschäftsführerwechsel: Ablauf, Notar und Handelsregister

Ein Wechsel in der Geschäftsführung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister nach außen wirksam sichtbar. Dieser Leitfaden zeigt den Ablauf von Beschluss bis Registerauszug.

Aktualisiert: 25. September 2026 6 Min. Lesezeit

Schritt 1: Gesellschafterbeschluss

Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern ist Sache der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss muss die Person eindeutig bezeichnen, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die Vertretungsbefugnis regeln – etwa Einzelvertretung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Eine notarielle Beurkundung des Beschlusses ist bei der GmbH grundsätzlich nicht erforderlich.

Schritt 2: Anstellungsvertrag und Amtsniederlegung

Organstellung und Anstellungsvertrag sind zwei verschiedene Ebenen. Die Abberufung beendet das Amt, nicht automatisch den Dienstvertrag. Legt ein Geschäftsführer sein Amt selbst nieder, sollte die Erklärung schriftlich und mit Zugangsnachweis an die Gesellschaft erfolgen.

Schritt 3: Notariell beglaubigte Registeranmeldung

Die Anmeldung zum Handelsregister muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Der neue Geschäftsführer unterschreibt beim Notar, der die Unterschrift beglaubigt und elektronisch an das Registergericht übermittelt. Der neue Geschäftsführer versichert dabei, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen – etwa einschlägige Vorstrafen oder ein Berufsverbot.

Schritt 4: Eintragung und Bekanntmachung

Das Registergericht prüft und trägt ein; in der Praxis dauert das wenige Tage bis rund zwei Wochen. Erst danach zeigt ein aktueller Handelsregisterauszug den neuen Stand, den Banken und Vertragspartner sehen wollen.

Kosten

  • Notarielle Beglaubigung der Anmeldung: meist rund 60 bis 120 Euro.
  • Eintragungsgebühr des Registergerichts: üblicherweise ab etwa 70 Euro.
  • Optional: aktueller beglaubigter Auszug für Banken und Geschäftspartner.

Häufige Fehler

  1. Anmeldung wird vergessen – die Gesellschaft haftet für den Rechtsschein nach außen.
  2. Vertretungsbefugnis im Beschluss und in der Anmeldung stimmen nicht überein.
  3. Bei im Ausland lebenden Geschäftsführern fehlen beglaubigte Übersetzungen und die Apostille auf der Unterschriftsbeglaubigung.
  4. Gesellschafterliste wird nicht aktualisiert, wenn zugleich Anteile übergehen.

Wir übernehmen die Unterlagen

Wir bereiten Beschlussvorlage und Anmeldeunterlagen vor, besorgen den aktuellen Registerauszug und liefern beglaubigte Übersetzungen sowie Apostillen für ausländische Beteiligte. Starten können Sie direkt über die Warteliste oder unsere Registerseite.

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