Die vier Auszugsarten im Überblick
- Aktueller Ausdruck (AD): zeigt den heute gültigen Registerstand. Das ist der Standardauszug für Bankkonten, Verträge, Vergabeverfahren und Handelspartner.
- Chronologischer Ausdruck (CD): listet alle Eintragungen seit der Umstellung auf das elektronische Register in zeitlicher Reihenfolge – wichtig, um Veränderungen der Geschäftsführung oder des Sitzes nachzuvollziehen.
- Historischer Ausdruck (HD): enthält zusätzlich gelöschte und ältere Eintragungen. Er wird bei Due Diligence, Haftungsfragen und Altverträgen benötigt.
- Dokumente aus dem Registerordner (DK): Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisteranmeldungen und Jahresabschlüsse.
Was kostet ein Handelsregisterauszug?
Die amtlichen Abrufgebühren des gemeinsamen Registerportals sind gesetzlich festgelegt und liegen pro einfachem Ausdruck im niedrigen einstelligen Euro-Bereich. Deutlich teurer wird es, wenn Sie einen beglaubigten Auszug benötigen: Diesen stellt das Registergericht aus, üblicherweise gegen eine Gebühr ab rund 15 Euro je Ausfertigung. Hinzu kommen Recherche, Versand und – bei Verwendung im Ausland – Übersetzung und Apostille.
Wir weisen alle amtlichen Gebühren transparent aus und berechnen darauf unsere Servicepauschale. Was welche Veredelung kostet, sehen Sie auf unserer Preisseite.
Einfacher oder beglaubigter Auszug?
Für interne Zwecke, Bonitätsprüfungen und viele Geschäftspartner genügt der einfache elektronische Ausdruck. Ein beglaubigter Auszug ist regelmäßig erforderlich bei Notarterminen, Grundstücksgeschäften, Beteiligungen an Ausschreibungen sowie immer dann, wenn der Auszug im Ausland vorgelegt wird.
Auszug für das Ausland: Übersetzung und Apostille
Soll der Handelsregisterauszug im Ausland verwendet werden, braucht er in der Regel zwei Schritte: eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer und eine Apostille beziehungsweise Legalisation. Beides übernehmen wir zusammen mit dem Abruf, sodass Sie nur einen Ansprechpartner haben.
Wie lange ist ein Auszug gültig?
Rechtlich gibt es keine Verfallsfrist. In der Praxis akzeptieren Banken, Notare und Vergabestellen jedoch meist nur Auszüge, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Planen Sie den Abruf deshalb zeitnah zum Termin.
Direkt anfordern
Über unsere Registerseite können Sie Firma und Auszugsart angeben. Der automatische Sofortabruf über die Registerschnittstelle wird gerade freigeschaltet; bis dahin erledigt unser Rechercheteam den Abruf in der Regel noch am selben Werktag.