Wonach richten sich Notarkosten?
Notare dürfen ihre Preise nicht frei festlegen. Die Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich sind zwei Größen: der Geschäftswert (z. B. Kaufpreis, Stammkapital, halbes Vermögen) und der Gebührensatz für die jeweilige Tätigkeit.
Beglaubigung vs. Beurkundung
- Unterschriftsbeglaubigung: 0,2-Gebühr, mindestens 20 €, höchstens 70 € zzgl. USt.
- Beurkundung eines Vertrags: in der Regel 2,0-Gebühr aus dem Geschäftswert.
- Einseitige Erklärungen (z. B. Vollmacht): meist 1,0-Gebühr.
- Hinzu kommen Auslagen (Dokumentenpauschale, Porto) und 19 % Umsatzsteuer.
Typische Beispiele
- GmbH-Gründung mit Musterprotokoll: oft einige hundert Euro inkl. Registeranmeldung.
- Geschäftsführerwechsel: Beglaubigung der Anmeldung plus Registergebühr.
- Generalvollmacht: abhängig vom Vermögen, bei reiner Beglaubigung max. 70 € netto.
Notarkosten sparen – geht das?
Die Gebühren selbst sind verbindlich, doch Sie können unnötige Kosten vermeiden: Prüfen Sie, ob eine Unterschriftsbeglaubigung statt einer Beurkundung genügt, bereiten Sie Unterlagen vollständig vor und bündeln Sie mehrere Erklärungen in einem Termin.
Und die Kosten danach?
Wird das notarielle Dokument im Ausland gebraucht, kommen Apostille und Übersetzung hinzu. Bei uns sehen Sie diese Kosten vorab auf der Preisseite – als Endpreis ohne versteckte Zuschläge.
Hinweis: Wir sind kein Notariat. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung; die verbindliche Kostenberechnung erstellt der Notar.